Wer anderen eine Grube gräbt

Wieder einmal mussten unsere "Volksvertreter" in die Schranken gewiesen werden, da sie gegen ihre eigenen Gesetze verstießen.
Ungeachtet des Inhalts des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung zeigt sich an diesem Beispiel die grobe Unfähigkeit und Inkompetenz demokratischer Politiker.
Anstatt nämlich die eigene Arbeit vor der Veröffentlichung auf Übereinstimmung mit den eignen stets vertretenen Dogmen zu prüfen oder prüfen zu lassen, wird
auch das unsinnigste Gesetz den Menschen vorgelegt und verordnet - obwohl von Vornherein feststeht, dass diese Richtlinie wegen Verfassungswidrigkeit zurückgezogen werden muss.

Ein Auswuchs dieses Systems war es gleichlautend hingegen aber auch, dass die Verfechter des Datenschutzes, die sich zu Tausenden gegen die Datenspeicherung
erhoben haben, im Großteil aber auch diejenigen sind, die ihre persönlichen Daten mit beiden Händen in das weltweite Netz streuen und ihr Leben eher in
einem "sozialen Netzwerk" leben, als in der Realität.

Ironie des Schicksals oder doch traurige Wahrheit?
So verwundert es auch nicht, dass bereits kurz nach der Urteil wieder kräftig für die Speicherung argumentiert wird - der gesunde Menschenverstand spielt dabei bekanntlich keine Rolle.

Unlängst sieht das BKA Deutschland wieder in Terrorgefahr. Da hat das deutsche Volks Jahrtausende unter der Gefahr von Terrorangriffen gelebt und erst die Vorratsdatenspeicherung hat uns erlöst... Welch ein Segen!
Den entsprechenden Behörden ist es selbstredend egal, ob ein Gesetz über das Sammeln und Speichern persönlicher Daten existiert oder nicht, diese sammeln ohnehin ungehindert weiter.

Denn ein Staat der Meinungen diktiert, kann es sich nicht leisten, seine Angehörigen unbehelligt zu lassen. Doch solange der geneigte Staatsbürger meint, Einfluss zu
besitzen, braucht man keine Zwietracht zu fürchten.
Wie wäre es denn anlehnend daran mal mit einem Gesetz, das alle der Staatsdoktrin abweichenden Meinungen wegsperrt und guantanamo-gleich foltert?

Das würde zwar auch gegen die hochgelobten "Grundrechte" verstoßen - doch bis ein Gericht dies entscheidet, sind unlängst 2, 3 Jahre ins Land gezogen.